Zum Inhalt springen

Der Weg zum Schein

Anmeldung in der Fahrschule

Nach einem ausführlichen Beratungsgespräch meldest Du Dich in der Fahrschule deines Vertrauens an, heißt Du schließt einen Ausbildungsvertrag ab. Wenn Du noch keine 18 Jahre alt bist, wird dieser erst mit der Unterschrift der Eltern wirksam, also kommt am besten gleich gemeinsam zur Fahrschule.

Antrag auf die Fahrerlaubnis stellen

Passbild, Sehtest (2 Jahre gültig), Erste Hilfe Kurs
Das Antragsformular bekommst Du bei der Anmeldung und gibst es ausgefüllt und mit den 3 genannten Anlagen bei Deinem Bürgeramt ab. Den Kurs gern schon vorher machen.

Auf 2 Mal Post warten

Du bekommst einmal Post von der Fahrerlaubnisbehörde, das ist Dein Prüfauftrag. Ab jetzt bist Du erst Fahrschüler, vorher geht gar nichts.
Der zweite Brief kommt von der Dekra, der Organisation, die die Prüfungen durchführt. Deren Rechnung bitte gleich bezahlen, sonst fällt Deine Prüfung kostenpflichtig aus!

Theorieausbildung in den nächsten Ferien

Theorieunterricht findet immer in Intensivkursen statt. Aktiv mitarbeiten lohnt sich, denn alles, was Du im Unterricht nicht mitkriegst, musst Du Dir später selbst erarbeiten. Also jede Lektion bitte mit dem Lehrbuch wiederholen.

Theoretische Vorprüfung und Prüfung

Bevor die Dekra Dich prüfen darf, musst Du Deine Theorieausbildung durch eine Vorprüfung abschließen. Sobald die Ampel in Deiner App grün ist, einfach zu den Öffnungszeiten in die Fahrschule kommen und wenn es beim ersten Mal nicht klappt, prima! Bei der Dekra hätte es extra gekostet. Wenn Du die Vorprüfung schaffst, schaffst Du die richtige auch.

Vor der ersten Fahrstunde

Hier kannst Du wieder bares Geld sparen, wenn Du Dich mit dem Praxisteil in Lehrbuch und App gut vorbereitest.

Praktische Ausbildung

Pflicht sind die Besonderen Ausbildungsfahrten wie Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten, in denen es über das normale Fahren hinaus um spezielle Inhalte und Gefahren und deren Abwendung geht. Deswegen finden Sie zum Ende Deiner Ausbildung hin statt und müssen gewissenhaft absolviert werden.
Die Anzahl an normalen Übungsstunden ist jedem fast schon in die Wiege gelegt, denn Auto oder Motorrad Fahren ist ein ganz eigenes Talent und jeder hat seine ganz individuelle Lerngeschwindigkeit. Aber auch hier kannst Du mit Fleiß Geld sparen, indem Du Dich zuhause mit jeder Fahrstunde nochmal gedanklich auseinandersetzt. Und wenn Dein Fahrlehrer Dir mal Hausaufgaben aufgibt, mach die auch, es bringt was.

Praktische Vorprüfung und Prüfung

Wie Du es bis dahin schon gewohnt sein wirst, gibt es vor Deinem großen Tag eine Vorprüfung, die dazu dient, Dich auf den Leistungsdruck der Fahrerlaubnisprüfung vorzubereiten, in der jeder Bewerber nun einmal zeigen muss, dass er das Fahrzeug auch unter erschwerten Bedingungen sicher beherrscht. Für die Vorprüfung ist es also ausgesprochen hilfreich, wenn Du einen erfahrenen Führerscheininhaber mitbringst, der kritisch mit schaut. Bis zur echten Prüfung ist es dann nicht mehr lange hin. Hauptsache ist, Du gehst diese und Dein späteres Fahrerleben mit einem guten Gefühl an und kannst Dir ehrlich sagen, jawoll, ich kann das.

Für alle Fahrerlaubnisklassen gilt

Antragstellung auf die Fahrerlaubnis möglich 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters
Ablegen der Theoretischen Prüfung möglich 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
Ablegen der Praktischen Prüfung möglich 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters

Bei Ersterteilung gilt für alle Klassen

Mindestumfang der Theoretischen Ausbildung
12x90min Grundthemen + Klassenspezifische Themen
A-Klassen 4x90min, Klasse B 2x90min
Mindestumfang der Besonderen Ausbildungsfahrten
5 Überland-, 4 Autobahn-, 3 Nachtfahrten à 45min

Klasse AM wird hier nicht ausgebildet

Mindestalter: 15, Kleinkrafträder bis 50cm³ Hubraum und bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 45km/h

Klasse A1

Mindestalter: 16, Leichtkrafträder bis 125cm³, bis 11kW Leistung und Leistungsgewicht von 0,1kW/kg (muss bei 11kW min 110kg wiegen)
Vorteile ggü. AM Probezeit beginnt, Einstieg in die Aufstiegsklassen, fährt wenigstens 100km/h

Klasse A2

Mindestalter: 18, Krafträder über 125cm³, bis 35kW Leistung und Leistungsgewicht von 0,2kW/kg (muss bei 35kW min 175kg wiegen)
Bei Drosselung auf 35kW Ausgangsleistung von max 70kW
Aufstiegsprüfung nach 2 Jahren Vorbesitz A1 ohne Theorie oder Sonderfahrten

Klasse A

Mindestalter: 24, Krafträder ohne Beschränkungen
Aufstiegsprüfung nach 2 Jahren Vorbesitz A2 ohne Theorie oder Sonderfahrten

Klasse B

Mindestalter: 18, Begleitetes Fahren mit 17 Jahren möglich
Kraftfahrzeuge bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht

Klasse BE

Mindestalter: 18, Begleitetes Fahren mit 17 Jahren möglich
Gespann bestehend aus Zugfahrzeug der Klasse B und Anhängern bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht (also bis 3,5t Auto + bis 3,5t Anhänger)

Schlüsselzahl B196

Vorbesitz Klasse B min 5 Jahre, Leichtkrafträder der Klasse A1
Mindestumfang der Ausbildung
Klassenspezifische Themen der A Klassen (4x90min)
5x90min praktische Ausbildung mit je 45min Fokus auf Überland und Autobahn
Die Fahrschule stellt nach erfolgreichem Abschluss eine Bescheinigung aus, mit der man sich die Schlüsselzahl bei der Fahrerlaubnisbehörde eintragen lassen kann

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner